Allgemeine Geschäftsbedingungen des Animal Resort Wesel über die Aufnahme von Haustieren zur vorübergehenden Betreuung

Ohne lückenlose, aktuelle Impfung des Tieres keine Aufnahme möglich!
Sollten Sie dazu Fragen haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. 

Das Animal Resort Wesel gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier, während des Aufenthaltes eine artgerechte Haltung, ausreichenden Auslauf, Pflege, Futter, erforderliche Medikationen, Aufmerksamkeit und Zuneigung.
Die Versorgung der Tiere erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

Besonderheiten im Umgang und in der Verpflegung des zu betreuenden Tieres (z. B. Wäsche, Fellpflege, Ängste) sind im Betreuungsvertrag festzuhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Der Tierhalter wird durch das Animal Resort Wesel benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Animal Resort Wesel seine Kontaktdaten sowie wenigstens eine Telefonnummer anzugeben, unter der er für den Zeitraum der Betreuung täglich erreichbar ist. Zudem hat der Tierhalter wenigstens 1 Person unter Angabe deren Kontaktdaten zu benennen, die in der Abwesenheit des Tierhalters über das Tier verfügen und Entscheidungen treffen kann, wenn der Tierhalter nicht erreichbar ist.

Unterbringung

Der Tierhalter ist über die Unterbringung und Tierhaltung im Animal Resort Wesel in einem Beratungsgespräch eingehend informiert worden. Er hat die Einrichtung eingehend und umfassend besichtigt. Besonderheiten der Verpflegung, Ernährung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Tierhalter wurde darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen, in der Betreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

Dem Tierhalter ist bewusst, dass es im Rahmen der Tierbetreuungen zu Verhaltensänderungen des zu betreuenden Tieres (z. B. geändertes oder ausbleibendes Fressverhalten) kommen kann. Das Animal Resort Wesel ist nur verpflichtet, dem Tier das Futter in der abgesprochenen Weise anzubieten. Eine Zwangsernährung ist so lange nicht geschuldet, bis diese medizinisch indiziert und von einem zuvor zu befragendem Tierarzt angeordnet wird.

Die Haftung des Animal Resort Wesel ist beschränkt auf Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Animal Resort Wesel.

Der Tierhalter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden, die während des Aufenthaltes in der Pension evtl. an Menschen, anderen Hunden oder Schäden an der Einrichtung/Einrichtungsgegenständen selbst, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen.

Das Animal Resort Wesel behält sich vor, bei der geplanten Übergabe übermäßig aggressive oder offensichtlich ansteckend kranke Tiere abzulehnen. In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten und eine Ausfallentschädigung in Höhe des noch ausstehenden Rechnungsbetrages berechnet, falls vorher der angeratene Probetag nicht gebucht oder die Krankheit verschwiegen wurde.

Läufige Hündinnen können ab dem ersten Tag der Läufigkeit, sechs Wochen nicht aufgenommen werden.

Floh,- und Zeckenmittel (Hund/Katze)

 Hunde und Katzen sollten einen aktuellen Floh- und Zeckenschutz haben, alternativ können Sie im Resort eine Entlastung unterschreiben.

Kotuntersuchung Hund (keine Entwurmungsbescheinigung) und Entwurmung Katze / Floh,- und Zeckenmittel (Hund/Katze)

Wir benötigen ein negativ getestetes Sammelkotproben-Ergebnis (Proben von 3 Kotabsätzen) auf Endoparasiten und Giardien von Ihrem Hund. Die Kotuntersuchung sollte 3 Wochen vor Aufenthalt stattfinden, damit ein positiver Befund noch vor Check-In behandelt wird und eine erneute Kotuntersuchung gemacht werden kann. Bei Fragen bitten wir Sie uns zu kontaktieren! Bei negativem Befund bringen Sie das Ergebnis zum Check-in bitte mit.

Wir sind täglich telefonisch von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-18.00 Uhr erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter. Bei kurzfristigen Buchungen muss auch eine Kotuntersuchung auf oben genannten Befall getestet werden.

Sie haben auch die Möglichkeit die Tests gegen eine Gebühr von 58 €, vor dem Aufenthalt, in unserem Haus machen zu lassen.

Bei Katzen reicht eine bescheinigte Entwurmung vor Aufenthalt im 3-Monats-Rhythmus aus (letzte Entwurmung darf nicht älter als 3 Monate sein) oder ein negatives Sammelkotproben-Ergebnis auf Endoparasiten (Proben von 3 Kotabsätzen).

Hunde und Katzen sollten einen aktuellen Floh- und Zeckenschutz haben, alternativ können Sie im Resort eine Entlastung unterschreiben. Zusätzlich wird eine Untersuchung auf Parasiten vor Ort durchgeführt, falls diese positiv ist, können wir Ihr Tier nicht aufnehmen. 

Krankheit und Verletzung

Der Tierhalter garantiert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier über den gesetzlichen vorgeschriebenen Impfschutz verfügt.

Impfung (WICHTIG)

Nehmen Sie bitte am Anreisetag den gültigen Impfausweis, evtl. auch den Welpenpass mit eingetragener Grundimmunisierung und die Haftpflichtversicherungspolice (Hund) Ihres Tieres mit. Sollte der Impfschutz nicht gültig, abgelaufen (Impflücken größer als 4 Monate) oder nicht in dem vereinbarten Umfang (siehe unten) vorhanden sein, können wir Ihr Tier nicht aufnehmen und es entsteht eine Ausfallentschädigung von 50 % des noch offenen Rechnungsbetrages inklusive Anzahlung.

Ihr Hund muss (vorgeschrieben vom Veterinäramt) folgende Impfungen für einen Aufenthalt in unserem Haus haben:
Die Abkürzungen stellen sich im Impfausweis wie in den Klammern beschrieben dar.
Staupe (S), Hepatitis (H), Parvovirose (P), Parainfluenza (Pi), Leptospirose (L oder L4), Bordetella bronchiseptica (Bb) und Tollwut (T oder R).
T + SHP hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, Bb + Pi + L eine Gültigkeit von 1 Jahr.

Falls zwischen den Impfungen vier oder mehr Monate liegen, muss eine Grundimmunisierung der Leptospirose erfolgen.
Diese muss wie folgt verabreicht werden:

  1. Impfung ⇾ 3–4 Wochen später
  2. Impfung ⇾ kompletter Schutz 3 Wochen nach 2. Impfung.

Somit dauert die Grundimmunisierung der Leptospirose insgesamt 7 Wochen.

Wir bitten Sie uns, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, den Impfausweis frühzeitig vor dem geplanten Aufenthalt, per Mail zu schicken, damit wir kontrollieren können, ob alles vorhanden und aktuell ist.

Ihre Katze / Ihr Kleintier muss (vorgeschrieben vom Veterinäramt) folgende Impfungen für einen Aufenthalt in unserem Haus haben:
Die Abkürzungen stellen sich im Impfausweis wie in den Klammern beschrieben dar.
Impfschutz bei Katzen ohne Freigang muss gegen Katzenseuche (RC oder CV) und Katzenschnupfen (P oder R) vorhanden sein.

Je nach Impfstoffhersteller hat die Katzenseuche und der Katzenschnupfen eine Gültigkeit von 1 bis 3 Jahren.
Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesenen, den Tierarzt zu kontaktieren oder gerne auch bei uns nachzufragen, falls Unsicherheit bei der Gültigkeit besteht.
Falls zwischen den Impfungen Impflücken von vier oder mehr Monate liegen, muss eine Grundimmunisierung erfolgen.

Tollwut (T oder R) hat, je nach Impfstoffhersteller, eine Gültigkeit von 1 bis 3 Jahren.
Leukose ist empfohlen, jedoch keine Pflicht.
Impfschutz bei Katzen mit Freigang siehe oben inkl. Tollwut!

Wir bitten Sie uns, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, den Impfausweis frühzeitig vor dem geplanten Aufenthalt, per Mail zu schicken, damit wir kontrollieren können, ob alles vorhanden und aktuell ist.

Impfschutz bei Kaninchen muss gegen RHD1, RHD2 und Myxomatose vorhanden sein.

Impfschutz bei Frettchen muss gegen Staupe und Tollwut vorhanden sein.

Wir bitten Sie uns, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, den Impfausweis frühzeitig vor dem geplanten Aufenthalt, per Mail zu schicken, damit wir kontrollieren können, ob alles vorhanden und aktuell ist.

Betreuungsvergütung

Der Tierhalter verpflichtet sich, die in dem Pensionsvertrag genannten Betreuungspreise zu bezahlen.

Verbands-Sparkasse Wesel
Animal Resort Wesel
IBAN DE72 3565 0000 0001 0206 76
BIC: WELADED1WES

Anzahlung / Bezahlung (Hund/Katze)

Unabhängig von Ihrer Anreisezeit ist die Reservierung bei Zahlungseingang für Sie garantiert gebucht.

Wir bitten Sie, die Anzahlung innerhalb von sieben Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen, da Ihre Buchung ansonsten nicht berücksichtigt werden kann. 
Wir benötigen in jedem Fall eine schriftliche Stornierung (siehe auch Punkt 13), auch wenn Sie den Aufenthalt nicht anzahlen. 
Die Höhe der Anzahlung ist abhängig von der Dauer der Buchung:

Für Buchungen bis sieben Übernachtungen und Tagesstätten/Probetage ist eine Anzahlung von 50 % notwendig.

Haben Sie 8–14 Übernachtungen gebucht? Die Anzahlung beträgt für Hunde: 200 € und für Katzen: 150 €.
Haben Sie 15–20 Übernachtungen gebucht? Die Anzahlung beträgt für Hunde: 300 € und für Katzen: 250 €.
Haben Sie 21 oder mehr Übernachtungen gebucht? Die Anzahlung beträgt für Hunde: 450 € und für Katzen: 350 €.

Anzahlung / Bezahlung (Kleintiere)

Für Buchungen bis sieben Übernachtungen ist eine Anzahlung von 50 % notwendig.

Haben Sie 8–14 Übernachtungen gebucht? Die Anzahlung beträgt für Ihr Kleintier: 45 €.
Haben Sie 15–20 Übernachtungen gebucht? Die Anzahlung beträgt für Ihr Kleintier: 70 €.
Haben Sie 21 oder mehr Übernachtungen gebucht? Die Anzahlung beträgt für Ihr Kleintier: 95 €.

Der Tierhalter kann die Buchung bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Übergabetermin kostenfrei stornieren, wobei der Zugang der Stornierungserklärung maßgeblich ist. Die geleistete Anzahlung wird vollständig erstattet. Storniert der Tierhalter zu einem späteren Zeitpunkt, fallen Stornierungskosten in Höhe der geleisteten Anzahlung an. Stornierungen aufgrund fehlender Impfungen werden mit 80 % des noch ausstehenden Rechnungsbetrages verrechnet.
Sämtliche Stornierungen sind dem Animal Resort Wesel schriftlich anzuzeigen.

Der geschuldete Vergütungsbetrag ist bei der Übergabe des zu betreuenden Tieres fällig. Ohne vollständige Zahlung der Vergütung ist das Animal Resort Wesel nicht zur Aufnahme und Betreuung des Tieres verpflichtet. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich seine Vorleistungspflicht.

Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Für jeden weiteren Tag schuldet der Tierhalter die vertraglich vereinbarte Vergütung.

Im Falle der Nichteinhaltung kann das Animal Resort Wesel das Tier nach Ablauf von 8 Tagen ab dem vereinbarten Abholungsdatum an einen neuen Besitzer vermitteln oder in ein Tierheim verbringen. Bis dahin anfallende Kosten hat der Tierhalter gemäß der im Betreuungsvertrag geschlossenen Vereinbarung vollständig zu erstatten.

Mitzubringende Gegenstände

Das Futter ist in ausreichender Menge mitzubringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Tierhalter die Kosten für neues Futter, evtl. auch für Beschaffung, anfallende Reisekosten. Während der Betreuung nicht verbrauchtes Futter gibt das Animal Resort Wesel dem Tierhalter bei der Abholung des Tieres heraus.

Bei der Übergabe des Tieres hat der Tierhalter folgende Gegenstände vorzulegen und dem Animal Resort Wesel zu übergeben:

  1. den gültigen Impfausweis und das negative Kotuntersuchungsergebnis
  2. eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherungspolice
  3. das Futter, welches der Hund gewohnt ist und eine Maßeinheit, wie viel er täglich bekommt
  4. evtl. Medikamente mit Medikationsplan und schriftlicher Anweisung der Verabreichung

Ohne Vorlage des gültigen Impfpasses und einer Kopie der Haftpflichtversicherungspolice kann das Animal Resort Wesel die Aufnahme des Tieres verweigern und vom Vertrag zurücktreten.

Für weitere, freiwillig übergebene Gegenstände (z. B. Spielzeug, Decken, Leinen) übernimmt das Animal Resort Wesel keine Haftung.